Im letzen Update der Landes-Verordnung wurden die Regelungen für die Zuschauer angepasst.
Die Umsetzung findet ihr hier.
Update 25.06.2021
Mit der Stufe 1 (Inzidenz kleiner 35) haben wir nun die Chance unserem Sport wieder vollständig nach gehen zu können.
Die Einschränkungen liegen aktuell in erster Linie bei den Zuschauern. Hier arbeiten wir noch an einem Konzept, um dann auch bei den ersten Spielen im Naturstadion oder in der Sporthalle unsere Fans und Gäste begrüßen zu können.
Weiterhin steht für alle Trainer und Interessierte hier unsere Leitfaden zur Verfügung.
Update 09.06.2021
Stufe 2 ab einer Inzidenz von kleiner 50
Aktuell geht der Märkische Kreis und die Stadt Iserlohn davon aus, dass wir ab Freitag den 11.06.2021 die Stufe 2 erreicht haben werden.
Damit kommen weitere Erleichterungen und auch Möglichkeiten zum Sporttreiben auf uns zu.
Rahmenbedingungen findet ihr hier weiter unten in der Übersicht vom 27.05.2021.
Ergänzend noch der Hinweis, dass Immunisierte, also Genesene oder Geimpfte nicht mitgezählt werden.
Die Genesung darf aber nicht länger als 6 Monate her sein.
Die evtl. benötigten Test müssen von einer offiziell zugelassenen Stelle durchgeführt werden. Selbsttests reichen nicht!
Auch alle Sporthallen können genutzt werden.
Der SC Hennen hält allerdings die Umkleideräume und Duschen in allen Bereichen weiterhin geschlossen.
Update 27.05.2021
Kurzfassung der ab dem 28.5.2021 gültigen Regeln.
Die genau Umsetzung für den SC Hennen hier.
Eine generelle Übersicht vom LSB hier.
Stufe 3: Inzidenz 100 – 50,1
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen erlaubt.
Freibäder können für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test geöffnet werden.
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
Stufe 2: Inzidenz 50 – 35,1
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster, jeweils mit Sitzplan.
Stufe 1: Inzidenz stabil unter 35
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test möglich.
Außen über 1.000 Zuschauer erlaubt, max. 33 Prozent der Kapazität. Innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster.
Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter: Innensport ohne Test möglich.
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit Test) erlaubt.
Upadte 21.05.201
Information aus dem Sportbüro der Stadt Iserlohn:
Da die Inzidenz im Märkischen Kreis an 5 Werktagen unter 100 gelegen hat, gelten für den Sport ab dem 23.5.2021 im wesentlichen folgende neue Vorgaben. Den gesamten Text des § 9 – Sport – der Coronaschutzverordnung finden Sie untenstehend.
- Sport ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel und im öffentlichen Raum möglich
- für 5 Personen aus 2 Hausständen und beliebig vielen Kindern einschl. 14 Jahren aus diesen Hausständen (Kontaktsport)
- Kindergruppen bis zu 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern plus 2 ÜL / Betreuer. Ein negativer Corona-Test ist nicht erforderlich (Kontaktsport)
- Bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung einschl. ÜL/Betreuer (Kontaktfrei !)
- Mehrere dieser Gruppen dürfen sich nicht miteinander vermischen
- Der Mindestabstand zwischen den Gruppen beträgt 5 Meter
- Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
- Freibäder dürfen ebenfalls öffnen. Hier gelten allerdings besondere Bedingungen.
Für die Einhaltung dieser Vorgaben sind die jeweiligen Nutzer der Sportanlage zuständig.
Der aktuelle Hinweis und Umsetzung für die Trainer des SC Hennen befindet sich hier.
Update 15.05.2021
Die aktuelle Lage , im Besonderen die Entwicklung des Inzidenzwertes, lassen die ersten Trainingseinheiten im Freien wieder zu. Da in den Schulen auch wieder Präsenzunterrricht ist, öffnen wir auch die Trainingsruppen . Die genauen Durchführungsbestimmungen können beim Land NRW oder auch beim Landessportbund eingesehen werden.
Kurzfassung:
Inzidenz >100 (Kontaktfreier Sport):
– bis 14 Jahre mit max. 5 Kinder + 2 Betreuer
– ab 15 Jahre keine Training möglich
Inzidenz 100 bis 50 (Kontaktsport):
– bis 14 Jahre mit max. 20 Kinder + 2 Betreuer
– ab 15 Jahre keine Training möglich
Inzidenz 100 bis 50 (Kontaktfreier Sport):
– Gruppen bis 20 Teilnehmer inkl. Trainer / Betreuer
Es stehen keine Umkleidekabinen zur Verfügung!
Update 23.04.2021
Das überarbeitete Bundesinfektionsschutzgesetz tritt am 24.04.2021 in Kraft. Die darin enthaltenen verbindlichen Regelungen zur Notbremse bei einer Inzidenz über 100 Neuinfektionen im Gebiet des Märkischen Kreises lauten für den Bereich Sport:
Individualsportarten dürfen kontaktlos im Freien allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufssportler und der Leistungssportler des Bundes- und Landeskaders.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung ein gültiges negatives Ergebnis (anerkannter Test auf Infektion mit Coronavirus, 24 Stunden gültig) vorlegen.
Fazit für den SC Hennen:
Die Mannschaftsportarten, z.B. Fußball, Volleyball, können nicht ausgeführt werden. Also auch kein Training!
Training mit max. 5 Kinder / Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre ist möglich .
Wir werden weiterhin allerdings kein Training für diese Altersgruppe anbieten, solange genau diese Kinder im Distanzunterrricht sind.
Also: Trainingsbetrieb ruht leider weiterhin!
Update 29.3.2021
Ab dem 29.03.2021 gelten folgende Regel für den Sportbetrieb bei einem Inzidenzwert >100 und Außenanlagen:
I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)
1 Haushalt (ohne Personenbegrenzung) plus 1 weitere Person aus anderem Haushalt, die von Kindern bis einschl. 14 Jahren begleitet werden kann, weil sie nicht mitzählen.
Die Oster-Ausnahme entfällt mit sofortiger Wirkung!
II. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
In beiden Fälle ist die einfache Nachweispflicht einzuhalten.
Update 26.03.2021
I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)
Ausweitung über die Osterzeit 1. – 5. April:
5 Personen aus 2 Haushalten, wobei Kinder bis einschl. 14 Jahren bei der Höchstzahl 5 Personen nicht mitzählen.
Update 18.3.2021
Ergänzend hat der Kreis die Verfügung um folgende Punkte im Sportbereich ab heute angepasst:
Erweiterte Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit
Die Coronaschutzverordnung vom 12. März sieht unter anderem auch Lockerungen beim Jugendsport unter freiem Himmel vor. Demnach dürfen Gruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre sowie bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen draußen trainieren. Im Märkischen Kreis muss dafür ab sofort die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Um im Fall von Infektionsketten die Nachverfolgung besser gewährleisten zu können, müssen nach § 4a der CoronaschutzVO unter anderem Name, Adresse und Telefonnummer dokumentiert werden. Gleiches gilt bei Angeboten der Sozial- und Jugendhilfe (nach § 7 Abs. 1a CoronaschutzVO).
Update 17.03.2021
Die Sportanlagen der Stadt Iserlohn werden für Freizeitsport geöffnet
Dies bedeutet im Einzelnen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen werden geöffnet.
Folgende Personenkonstellationen dürfen Sport betreiben:
A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
– Personen allein
– zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
– Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
– Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Auch diese dürfen ohne Abstand mit den Kindern in Kontakt treten.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Es ist also z. B. erlaubt, dass 20 Kinder plus 2 ÜL auf einer Sportplatzhälfte und die gleiche Anzahl (mit 5 m Abstand zueinander) auf der anderen Sportplatzhälfte trainieren dürfen.
Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
Die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln beim Trainingsbetrieb durch Übungsleiter und Sportler des SC 1912 Hennen e.V. wird der Verein überwachen.
Für Nutzer, die dem Verein nicht angehören, oder solche Vereinsmitglieder, die außerhalb des Trainingsbetriebs in Eigenregie auf der Anlage Sport treiben, übernehmen wir jedoch keinerlei Verantwortung und damit auch keine Haftung.
Die mögliche Umsetzung und Start mit dem Trainingsbetrieb wird gerade mit den Trainer besprochen.
Stand 09.03.2021
Die Sportanlagen der Stadt Iserlohn bleiben für Freizeitsport vorerst geschlossen
Die Stadt Iserlohn hat entschieden, die Möglichkeiten der neuen Corona-Schutzverordnung in Bezug auf den Freizeit- und Vereinssport zunächst nicht umzusetzen.
Alle bisher noch nicht geöffneten ungedeckten Sportanlagen bleiben bis zum 16. März 2021 geschlossen.
Der Grund liegt in dem im Vergleich zum Landesdurchschnitt deutlich höheren 7-Tage-Inzidenzwert.
Am kommenden Dienstag wird die Verwaltung die Lage neu bewerten und entscheiden, ob über die geöffneten leichtathletischen Anlagen im Leichtathletik-Stadion Hemberg, im Waldstadion Letmathe und im Naturstadion Hennen hinaus weitere Sportplätze geöffnet werden.
Quelle: Sportamt Iserlohn
Stand 5.3.2021
Nach der aktuellen Planung des Landes NRW können wir heute noch kein Training anbieten.
Die neu Verordnung, gültig ab 8.3., lässt nur einen Individualsport zu, also kein Training!
Aktuell muss die Stadt die Sportanlagen auch noch für einen möglichen Trainingsbetrieb freigeben. Dieses ist noch nicht erfolgt!
Wir sind hier in Abstimmung mit der Stadt und werden dann das entsprechende Konzept hier und über die Trainer kommunizieren.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung:
christian.rabe@sc-hennen.de
Aktuell , 5.3., liegt die Inzidenz in NRW bei 63,9 und somit bitte in der richtigen Spalt nachschauen!