Ab dem 04.03. gelten auch im Sport weitere Erleichterungen.
Beim Sport in der Halle / geschlossen Räumen müssen alle aktiven Teilnehmer und Besucher nur noch einen 3G-Nachweis erbringen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dem Nachweis befreit.
Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren können mit dem Testnachweis aus der Schule den 3G Status erlangen.
Umsetzung für den SC Hennen: hier
Diese Verordnung läuft am 19.3. aus. Also nächstes Update dann am 20. März.