Ab dem 13.01.2022 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung.
Kurzfassung: Geboosterte Zuschauer und Sportler haben keine Einschränkungen.
Für Sportangebote im Freien muss der Teilnehmer, Zuschauer 2G nachweisen.
In den Hallen und Räumen muss der Teilnehmer min. 2G+ nachweisen.
Die Möglichkeit eines beaufsichtigten Selbsttest ist gegeben.
Dieser muss aber mit dem verantwortlichen Trainer vorher abgestimmt werden.
Die Übersicht des LSB zeigt die Möglichkeiten und Grenzen auf.
Die Umsetzung für den SC Hennen befindet sich hier.